Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Inhalt der Angebote, Haftung
Steinwender Immobilien widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen zur Vermittlung von Objekten (Haus- und Grundbesitz sowie Mietverträgen) mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Prüfung und ohne Übernahme einer Haftung für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit an Interessenten weiter. Die Firma Steinwender Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleibt vorbehalten. Wir bieten weder Rechts- noch Steuerberatung. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Steinwender Immobilien schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Steinwender Immobilien, einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Steinwender Immobilien, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.
Die Firma Steinwender Immobilien haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma Steinwender Immobilien haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Firma Steinwender Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§2 Gegenstand des Auftrags und Provision
Die Inhalte unserer Makleraufträge mit Eigentümern/Verkäufern werden mit diesen individuell ausgehandelt. Gegenstand des Auftrags mit Interessenten/Käufern ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, so erlischt dadurch unser Anspruch auf die Provision nicht. Wir empfehlen, dem Drittanbieter die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Mieter eine Provision auf den Kauf-/Mietpreis in der im Angebot/Exposé angegebenen Höhe innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen, sofern nicht eindeutig im Exposé auf die „Provisionsfreiheit“ für den Käufer/Mieter hingewiesen wird. Der volle Provisionsanspruch für uns entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unseren ursprünglichem Angebot abweichen oder wenn der Auftraggeber als Empfänger des Exposés das Objekt nicht alleine mietet oder erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder das ein Dritter mietet oder erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Hauptvertrag zw. Käufer/Verkäufer widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
Steinwender Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
Steinwender Immobilien übernimmt keine Garantie dafür, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Das gleiche gilt für den Abschluss eines Mietvertrages. Steinwender Immobilien übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von uns genutzten Vermarktungsportale ständig technisch einwandfrei funktionieren. Wenn andere die Inhalte nicht fehlerfrei wiedergeben, übernimmt Steinwender Immobilien dafür keine Verantwortung.
§3 Weitergabeverbot des Auftraggebers (Interessent/Käufer)
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit (z.B. Exposé) sind nur für den Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen ist absolut nicht gestattet und sind vertraulich zu behandeln. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten ist der ursprüngliche Interessent ebenfalls provisionsverpflichtet bzw. haftet auf Schadensersatz in Höhe der Provision.
§4 Pflichten des Kunden
Der Kunde muss während der ganzen Zeit der Vermarktung berechtigt zu sein, die Immobilien zu verkaufen oder zu vermieten, das heißt, er muss in der Lage sein, einen Miet- oder Kaufvertrag abzuschließen. Er verpflichtet sich, Steinwender Immobilien sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zugänglich zu machen. Der Kunde muss sicherstellen, dass uns sämtliche Informationen frei zur Verfügung stehen und keine Rechte Dritter die Verfügbarkeit der Daten einschränken. Steinwender Immobilien wird von dem Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer Verletzung der beschriebenen Rechte von Dritten entstehen.
§5 Vertragsstrafe und Auskunftsanspruch
Der Kunde verpflichtet sich, Steinwender Immobilien umgehend in Textform zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Steinwender Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Steinwender Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Steinwender Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Die Firma Steinwender Immobilien hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma Steinwender Immobilien abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
§6 Geldwäscheprävention
Wir sind verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, derer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.
§7 Erlaubte Doppeltätigkeit des Maklers
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns erlaubt für den Eigentümer und den Interessenten vermittelnd tätig zu werden.
§8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht bei Fernabsatzvertrag, binnen vierzehn Tagen die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. mittels Brief, E-Mail) gegenüber Steinwender Immobilien zu widerrufen. Die genauen Details zum Widerruf werden dem Verbraucher separat z.B. nach Anforderung eines Exposés mitgeteilt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Steinwender Immobilien mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat (z.B. Anforderung zum sofortigen Exposé-Versand, Besichtigung oder Kaufvertrag) oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn der Verbraucher das Objekt auch tatsächlich kauft bzw. mietet bleibt eine Exposéanfrage oder Besichtigung auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.
§9 Datenschutz, Internet und Urheberrecht
Der Auftraggeber willigt einer Speicherung und Datenweitergabe zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge ein. Eine darüberhinausgehende Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht. Auf Wunsch werden sie gelöscht. Mit der Anforderung von Informationen (z.B. einem Exposé) erklären Sie sich mit telefonischer Kontaktaufnahme durch uns gem. §7 und §20 UWG einverstanden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen bzw. Internetseiten. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt externer Webseiten, auf die wir verweisen. Alle Links sind als „Anzeige“ anzusehen und könnten auf Werbung führen. Unsere Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Einwilligung.
§10 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§11 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Geschäftssitz des Maklers.
(AGB – Stand 22.02.2022)